Allgemeine Geschäftsbedingungen / Konstruktionsberatung Hans Schmitt
1
Allgemeines
1.1
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen bilden ausnahmslos die Grundlage unserer Lieferungen, Leistungen und Angebote.
1.2
Abweichungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns für den jeweiligen Vertragsfall ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
1.3
Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Folgeaufträge. Spätestens mit Übergabe der Ware oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen
als angenommen.
1.4
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
2
Angebote und Preisstellung
2.1
Die Angebotspreise sind bis zur mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber bzw. eine Auftragsbestätigung durch uns
freibleibend. Mit der widerspruchslosen Annahme unserer Auftragsbestätigung gilt ein Vertrag als unter diesen Bedingungen abgeschlossen.
2.2
Maßgebend für das Angebot zur Erstellung einer Konstruktion bzw. für eine Dienstleistung sind die vom Besteller überlassenen Pflichtenhefte,
Zeichnungen, Konstruktionsvorschläge, Entwürfe, CAD-Daten, Skizzen sowie verbindliche Absprachen.
2.3
Veranlasst der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen, so berechtigt dies uns zu Preiserhöhungen und / oder Terminverschiebungen.
2.4
Tritt der Kunde von seinem Auftrag zurück, werden ihm alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen in Rechnung gestellt.
2.5
 Liefer- und Versandkosten werden nicht berechnet.
3
Lieferfristen
3.1
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, beginnen mit dem Tag, an dem diese Vereinbarung mündlich oder
schriftlich zustande kommt. Sollte auch nur eine der Parteien der Ansicht sein, dass Einzelheiten der Ausführung offen sind, beginnen die Lieferfristen
erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
4
Gewährleistung
4.1
Sollten von uns erbrachte Dienstleistungen (Konstruktionen, technische Ausarbeitungen, Dokumentationen, etc.) Mängel aufweisen, so hat der
Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, so kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur
Beseitigung des Mangels setzen.
4.2
Es bedarf indes keiner Fristsetzung, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist oder von uns verweigert wird.
4.3
Für alle Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz, gleich ob sie auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage oder auf unerlaubter Handlung
beruhen gilt: 
Wir haften nicht für Mangelfolgeschäden oder sonstige mittelbare Schäden. Für unmittelbare Schäden haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder
Fahrlässigkeit zur Last fallen.
Der Schadensersatzanspruch ist auf die Höhe des vereinbarten Nettopreises der Konstruktion bzw. Dienstleistung beschränkt.
4.4
Der Auftraggeber hat uns festgestellte Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Eingang und Kontrolle der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch
bei sorgfältiger Prüfung nicht unmittelbar festgestellt werden können, sind uns unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
4.5
Eine Gewährleitung entfällt, wenn ohne unser Wissen Änderungen durchgeführt werden.
4.6
Die Gewährleistungsfrist für Konstruktionen und Dienstleistungen beträgt 3 Monate.
5
Eigentumsvorbehalt
5.1
Die gelieferte Ware bleibt, bis zur vollen Bezahlung aller gegen den Auftraggeber aus den zustehenden Forderungen, unser Eigentum.
6
Zahlungen
6.1
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig.
6.2
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der
Scheck eingelöst ist.
6.3
Gerät der Auftraggeber in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Verzugszinsen in Höhe des von unserer Geschäftsbank
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zzgl. Umsatzsteuer zu berechnen.
7
Schutzrechte Dritter, Datenschutz
7.1
Die Auftragsabwicklung erfolgt unter Geheimhaltung der Betriebs- und Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers.
7.2
Werden bei Lieferungen von Zeichnungen, Daten oder sonstigen Angaben durch den Auftraggebers Schutzrechte Dritter verletzt, stellt uns der
Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen frei.
7.3
Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, dass die im Verlauf der Auftragsbearbeitung beigestellten bzw. erzeugten Daten EDV-technisch gespeichert
werden. Ein Recht des Auftraggebers auf Zugriff oder Aktualisierung dieser Daten besteht jedoch nicht.
8
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
8.1
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ramstein-Miesenbach. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und
Vereinbarungen nicht berührt.